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Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen?
#10
(10-03-2016, 00:02)amigo111 schrieb: Der wöchentliche Umgang läuft zwar, jede einzelne Ferienregelung ist ein Horror. Mein Vorschlag für eine Dauerferienregelgung wurde von ihr kategorisch abgelehnt.

Verfasse eine schriftliche Umgangsregelung (Vorlagen faq) und bitte sie, die zu unterzeichnen. Das wird sie nicht tun, dann klagst du ohne Anwalt, wie es Che schon geraten hat. Du solltest in der Begründung Punkte aufführen, wieso die Klage nötig ist, weil es bisher nicht funktioniert hat.

Die Klage ist aber auch eine Spielwiese für die leider sehr häufigen "Richter untätig", der nichts entscheiden will. Da wird dann hin und hergelabert, festgehalten dass ja die Wochenendumgänge gut funktionieren, anschliessend Termine für die nächsten Ferien vorgeschlagen. Nope! In Wirklichkeit ist das ein mieses Vorspiel, um einen wachsweichen Vergleich hervozukitzeln, der dir dann untergeschoben wird wenn du durchgeknetet bist. Du musst darauf bestehen, dass über deinen vorliegenden  Antrag entschieden wird und auch einem Vergleich gegenüber bist du offen: Die Ex muss nur die Umgangsregelung unterschreiben (die ja nichts ungewöhnliches enthält) und schon ist das Verfahren zu Ende. Das Gericht tritt dem bei, damit er vollstreckbar wird und alles ist durch.

Wenn dir untergejubelt werden soll, dass man Sommerferien ja nicht starr festlegen könne, weil ein Arbeitgeber beim Urlaub auch Grenzen setzen würde, wehre dich entschieden dagegen. Man kann Umgang in den Ferien sehr wohl festlegen, erstens trifft das auch alle Kinder mit nichtgetrennten Eltern nd zweitens kann man auf Grundlage der bestehenden Regelungen immer noch miteinander sprechen. Wichtig ist aber die Grundlage, auf die man zurückfallen kann, wenn wie in der Vergangenheit passiert ein Elternteil zickt, zerrt und zwackt.

Lässt sich der Richter darauf partout nicht ein (ist mir passiert), verlange dass für die anderen Ferien gemäss deinem Antrag entschieden wird. Gibt in keinem Punkt nur deshalb nach, weil ein anderer Punkt nicht durchgesetzt werden kann.

Zu deinem Punkt 9: Dafür brauchts kein Beispielurteil. Ferien sind Ferien, da gibts keine Ferientage erster und zweiter Klasse. Die Ferien sind das, was die Schule am Schuljahresanfang in ihrem Kalender verkündet oder den Kinder austeilt, Punkt.

10) Umgang wird nicht nach Stunden gegengerechnet. Man kann höchstes mal "halbe Tage" vereinbaren. Vorsicht vor Verschleiss in solchen Details, darin verhakelst du dich.
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RE: Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen? - von p__ - 10-03-2016, 10:57

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