Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Akteneinsicht, Amtsvormundschaft
#1
Hallo zusammen,
hier ist eine Kurzbeschreibung meiner Situation: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...=chuloralf

Das Ja hat kürzlich ein Verfahren gegen die KM initiiert, mit der Anregung einen Amtsvormund für meine Tochter zu bestimmen, "für die Bereiche Aufentahltsbestimmungsrecht und um Anträge für Hilfen zur Erziehung zu stellen."

Ich habe von diesem Verfahren erfahren, weil ich zuerst geladen war. Ich wurde aber ohne für mich ersichtlichen Grund wieder entladen.

Ich habe beim JA Akteneinsicht für das Verfahren beantragt. Dies wurde mir verweigert. Begründung: "gem. § 25 SGB X hat die Behörde den Beteiligten eines laufenden Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit Kenntnis zur Geltendmachung  oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Sie sind nicht Beteiligter in dem von uns angeregten Verfahren."

Wie kann ich Akteneinsicht bekommen?
Ist dies ein erfolgversprechender Weg: https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsi...sverfahren
"In Sozialgerichtsprozessen ist die Akteneinsicht beim Gericht, die Übersendung an andere Behörden und die Übersendung an Rechtsanwälte üblich. Eine Verweigerung von Akteneinsicht durch ein Sozialgericht ist bisher nicht bekannt. Somit kann bei Verweigerung der Akteneinsicht durch eine Sozialbehörde (siehe unten) Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gestellt werden. Wird die Akte in einem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz an das Gericht übersandt, kann Akteneinsicht direkt über das Gericht gewährt werden. Verweigert die Behörde auch die Übersendung der Akte an das Gericht, muss auf der Einstweiligen Anordnung bestanden werden. Die Einstweilige Anordnung kann dann zugestellt werden. Bei weiterer Zuwiderhandlung kann die Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht für vollstreckbar erklärt werden und der Beteiligte kann beim Amtsgericht, notfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe, Vollstreckungsmaßnahmen beantragen, indem der Gerichtsvollzieher bei der Behörde die Akte sucht. Scheitert auch dies, so ist als weiterer Schritt Zwangshaft gegen den Geschäftsführer oder Behördenleiter beantragbar und vollstreckbar."

Gruß
c
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von chuloralf - 06-05-2016, 09:28
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 12:17
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 12:45
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 13:08
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 13:49
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 07-05-2016, 09:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste