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Akteneinsicht, Amtsvormundschaft
#8
Dass ein Vater die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erhält für ein Kind, das er noch nie gesehen hat, wäre eine Novität. Zumal das Kind in diesem Alter auch noch gefragt werden würde.

Die Helferindustrie wird einen Teufel tun, sich noch eine weitere Person zu holen, die auch noch mitmischt.

Zitat:Es wäre nicht im Sinne des Kindeswohls, wenn Fremdbetreuung der Betreuung durch den leiblichen Vater vorgezogen würde!

Gemensame Sorge wird vergeben, wenn gemeinsam Entscheidungen getroffen werden können und sollen. Schon den Antrag damit zu begründen, dass man der Mutter das Kind wegnehmen will, wird als Begründung nicht weit reichen.
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RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 12:17
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 12:45
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 13:08
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 13:49
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 07-05-2016, 09:28

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