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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#14
Ich bin mir nicht sicher, aber es muß eigentlich ausreichen seine Angaben mit den Originalen persönlich zu belegen. Der Beistand kann sich dann gerne Notizen machen, daß er die Angaben anhand von Originalen überprüft hat. Das ist zur Zeit mein Weg. Mich interessiert ob jemand schon einmal diesen Weg gegangen ist. Grundsätzlich sind in allen Kopien von Original Dokumenten viele Angaben enthalten die im Laufe der Jahre zu Schwierigkeiten führen - fiktives Einkommen wird berechnet wegen Zinseinkünften auf der Einkommensteuererklärung usw. Jeder weiß das vor 5 Jahren noch Zinsen zu bekommen waren. Jetzt ist das aber bei max 1%, eher sogar bei 0,5%. Deswegen halt keine Originalkopien mit allen Angaben mehr an den Beistand und ich denke das ist legitim. Ich werde Rückmelden.
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RE: Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung - von Tigerfisch - 21-07-2016, 15:49

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