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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt?
#8
Habe die Sache noch etwas weiter gedacht ...

Es geht mir darum, dass die Alte überzogen hat. Sie lässt mich gerade wegen einer Unterhaltsforderung vor Gericht antreten, die jenseits aller vernünftigen und realistischen Größenordnung liegt.

Folglich müsste Gericht den Anspruch zumindest in wesentlicher Größenordnung abweisen. Wenn es dann nicht zu einer Kostenaufhebung kommt, dann habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Anwaltskosten.

Diese (meine) Anwaltskosten werden nicht durch VKH abgegolten sondern die unterlegene Partei muss bezahlen.

Diese unterlegene Partei ist dann mein Kind. Insofern müsste/könnte ich den Kostenfestsetzungsbeschluss gegen mein Kind vollstrecken. Die Alte, die den Dummfug angezettelt hat, haftet mir gegenüber - zumindest nach meinem Verständnis- nicht. Ein besseres Beispiel für Familienrecht als Realsatire ist kaum vorstellbar.

Ich kann meine Frage präzisieren:

Könnte dann mein Kind, das von mir gepfändet wurde, dann Regress bei Mutter und/oder Anwalt für erkennbar unnötige Anwaltskosten nehmen? Ich denke ja.

Dazu müsste dann das Gericht vermutlich einen (Vermögens-) Betreuer für das Kind bestellen oder ich würde für mein Kind die Ansprüche durchholen.

Was habe ich übersehen?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? - von CheGuevara - 28-07-2016, 15:41

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