09-08-2016, 21:52
- Geht es um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt?
- Kindesunterhalt
- Wie alt sind die Kinder, bei wem leben sie? Wenn sie volljährig sind: Sind es privilegierte Unterhaltsberechtigte, d.h. besuchen sie noch eine allgemeinbildende Schule?
- 16 Jahre, 14 Jahre leben bei der Ex 6 Jahre lebt bei mir
- existieren bereits neue oder alte Unterhaltstitel, Gerichtsurteile, Vereinbarungen?
- alte Unterhaltstitel der beiden Großen
- Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen aller Beteiligten? Wie wird es erwirtschaftet, Selbständigkeit, lohnabhängige Arbeit, Rendite, Unterhalt, Renten?
- 1800 Euro lohnabhängige Arbeit
- Was verlangt der Unterhaltsberechtigte, was bietet der Unterhaltsverpflichtete?
- Geld Geld
- Wird bereits etwas bezahlt, wenn ja wieviel? Existieren Rückstände oder eine Überzahlung?
- 710 Euro für beide Großen Nein keine Rückstände
- Fliessen irgendwelche Sozialleistungen zu einem der Beteiligten?
- Nein
- Wird Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gezahlt? Seit wann?
- Nein
- Besteht eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten? Gab es andere Anspruchsübergänge, z.B. zum Jobcenter?
- VP bei den Großen
- In welchem Stadium befindet sich der Sachverhalt? Überlegung, Gespräch, vor einer Klage, anhängige Klage, abgeschlossenes Verfahren? Sind bereits Anwälte eingeschaltet?
- Überlegung Keine Anwälte
- Wie ist das Verhältnis der Beteiligten untereinander, sind Gespräche möglich, begegnet man sich nur noch über Anwälte?
- Man begegnet sich nur noch über Anwälte in anderen Verfahren