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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Hallo Forum,

heute kam ein Brief der Staatsanwaltschaft. Ich zitiere:

Sehr....

das Ermittlungsverfahren ist gem. § 153 a Abs.1 Strafprozessordnung endgültig eingestellt worden.

Ihre im Rahmen des Vorgesprächs ggü. dem Gerichtshelfer erklärte Bereitschaft, sich mit Frau XXX "an einen Tisch zu setzen und zu vergleichen", erachte ich dabei als Bemühen im Sinne des § 153a I S.2 Ziff. 5 Stopp, einen Ausgleich mit der Verletzten zu erreichen.

Hochachtungsvoll


Was ist davon zu halten?  Der Gerichtshelfer hatte mir damals auch noch andere Paragraphen genannt. Meine mich zu erinnern 176er. Sie spricht nach wie vor von der "Verletzten". Irgendwie kribbelt es mir in den Fingern, dazu noch etwas zu schreiben.

Dein Tipp P hat sich als sehr wertvoll erachtet. Danke dafür!
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