18-10-2016, 14:19
(18-10-2016, 08:20)Austriake schrieb:(17-10-2016, 22:37)p__ schrieb: Es ist bereits gelungen, andere Körperzellen zur Befruchtung zu verwenden.
Das eröffnet ja ganz interessante Perspektiven - zumindest juristisch.
Wenn da ... aus einer Hautschuppe von mir ein Kind züchtet...
***Kleiner Spass***
Sehr geehrter Herr Austriake,
in der BRD gilt die Unschuldsvermutung.
Aber der DNA Abgleich zeigt ganz eindeutig, dass Sie der leibliche Unterhaltsverpflichtende sind.
Sie können aber sicher BEWEISEN, dass Sie mit der Dame nichts hatten.....