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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#16
(06-01-2017, 21:52)blue schrieb:
(06-01-2017, 20:02)Lelja schrieb: Also, wenn ich richtig verstanden habe, es häufen zwar Schulden an, aber strafrechtlich hab ich nichts zu befürchten
Ja

Das ist vielleicht nicht so binär, wie es hier dargestellt wird. Letztlich ist eine Anklage möglich und ob der Lebensbedarf gefährdet ist oder nicht, entscheidet dann einer der Robenträger. Wenn es zB. Gründe dafür gibt, dass die Unterhaltsempfängerin nicht Leistungsfähig ist und damit ihr Lebensbedarf vom Unterhalt abhängig ist, ist eine Verurteilung möglich.

Grundsätzlich muss aber der Beschuldigte bei der Hauptverhandlung anwesend sein. Also wird es in Abwesenheit auch keine Verurteilung geben. Dann kommen aber andere mögliche Nachteile:  Aufenthaltsermittlung, Haftbefehl, Passentzug, ...
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Petrus - 08-01-2017, 16:22
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
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RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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