21-01-2017, 15:01
Hallo kay,
danke für Deine Antwort.
Ja, das ist mir klar. Für den Fall sind mir auch die Regelungen nach deutschem Recht (jedenfalls die wesentlichen) klar. Den Schritt wird meine ex-Freundin wohl ehr nicht gehen (Sprachbarriere, Verwurzelung in der Ukraine, ...). Aber man weiss es natürlich nie.
Damit der Fall eintritt, wäre es ja die Voraussetzung, dass ich die Vaterschaft anerkannt habe, deshalb meine Fragen zu dem Thema Vaterschaftsanerkennung und wie das abläuft. Dazu habe ich leider bisher nichts erfahren können.
danke für Deine Antwort.
Ja, das ist mir klar. Für den Fall sind mir auch die Regelungen nach deutschem Recht (jedenfalls die wesentlichen) klar. Den Schritt wird meine ex-Freundin wohl ehr nicht gehen (Sprachbarriere, Verwurzelung in der Ukraine, ...). Aber man weiss es natürlich nie.
Damit der Fall eintritt, wäre es ja die Voraussetzung, dass ich die Vaterschaft anerkannt habe, deshalb meine Fragen zu dem Thema Vaterschaftsanerkennung und wie das abläuft. Dazu habe ich leider bisher nichts erfahren können.