27-01-2017, 15:05
(27-01-2017, 14:43)Simon ii schrieb: ...obwohl p grundsätzlich mit einer Verbindung des UVs an eine KU-Berechtigung recht hat.
Die Frage ist, ob er wirklich recht hat?
Folgendes reales Beispiel:
Mutter und Vater sind Studenten und nicht verheiratet und verfügen über kein eigenes Einkommen über den BAFÖG-Satz hinaus.
Vater ist somit nicht leistungsfähig und es besteht deshalb kein KU-Anspruch.
Dann würde die Mutter keinen UV bekommen, obwohl er hier m.E.n. sinnvoll ist.
Simon II