02-04-2017, 18:58
(02-04-2017, 17:34)Pistachio 00 schrieb: Ich frage noch einmal:
wie war es möglich, dass das JA das Kind gegen Deinen Willen in die Kinderpsychiatrie einweisen konnte ?
Ist ein anderes Thema.
Das JA hat einen Antrag gestellt auf Übertragung von ABR, Gesundheitsfürsorge und Recht auf Beantragung von Jugendhilfe auf eine Ergänzungspflegschaft, um eine stationäre Diagnostik zu ermöglichen.
Anlass für die stationäre Diagnostik war, dass die Mutter ein halbes Jahr lang dringend angeratene Elterngespräche blockiert hatte.
Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet.
Ambulante Diagnostik wäre auch möglich gewesen. Dafür hätte allerdings meine Ex kooperieren müssen. Und das hat sie verweigert.
(02-04-2017, 15:48)Fin schrieb: Parallel läuft gerade ein Verfahren zum Sorgerecht.Davon hast Du bisher nichts geschrieben bzw. habe ich es überlesen.
[/quote]
Ja, gehört auch zum anderen Thema.
Die Ergänzungspflegschaft ist eine einstweilige Anordnung. Die Richterin war aber der Auffassung, dass die Sorge dauerhaft geregelt werden müsse - und dafür hat sie ein Gutachten beauftragt. Mit der Fragestellung, welche Sorgerechtsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht.