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Kindesunterhalt neu berechnen
#13
(08-05-2017, 16:21)Mongobill schrieb: sollte die Berechnung so ausfallen das ich in eine höhere Einstufung kommen würde dann muss aber auch meine ex eine Abänderung des Titels klagen oder??

Ja, definitiv!

Die Forderung an sich hat keine rechtliche Wirkung. Fordern kann sie, soviel sie will; solange Du dieser Forderung nicht durch die Unterschrift eines entsprechenden Titels zugestimmt hast, brauchst Du auch keinen höheren Betrag zu zahlen.

Meine Erfahrung ist, daß man es im Zweifelsfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen sollte.

Allerdings hoffe ich für Dich, daß Du Dich mit der KM ohne Gericht vernünftig einigen kannst.

Simon II
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Kindesunterhalt neu berechnen - von Mongobill - 08-05-2017, 09:25
RE: Kindesunterhalt neu berechnen - von kay - 08-05-2017, 12:39
Kindesunterhalt neu berechnen - von CheGuevara - 08-05-2017, 12:54
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RE: Kindesunterhalt neu berechnen - von Simon ii - 08-05-2017, 16:59
Kindesunterhalt neu berechnen - von CheGuevara - 08-05-2017, 21:12

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