11-06-2017, 19:24
(09-06-2017, 16:30)Pistachio 00 schrieb: @hans2000
Das ist so nicht richtig.
Siehe hierzu unter Google: § 118 Bewilligungsverfahren:
"Nach ZPO § 118 Abs. 2, S. 1, ist "dem Gegner ... Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint."
An der Story fehlt irgend etwas