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Gängige Praxis?
#1
Geschiedener Patchwork-Vater nach <5 Jahren Ehe.
Biologisch 2 Kinder des Vaters und der Mutter, 2 Kinder der Mutter (insgesamt 4 Kinder).

Habe während des Anstellungsverhältnisses KU für beide Kinder bezahlt. Dann ein paar Monate Pause und darauf neuer Job mit höheren Verdienst. Selbständig bei zuständiger UVG-Stelle gemeldet (hatte KM zwischenzeitlich angeleiert) und um Auskunft der bestehenden Schulden gebeten. (wurde positiv kommentiert, dass ein Vater seine Schulden bezahlen will). Auskunft erhalten, Schuld getilgt, Zahlung gemäß UVG an zuständige Stelle auf Grund höheren Verdienstes erhöht.

Nach <12 Monaten der freie Fall. Job weg. Ehemaliger Arbeitgeber zahlt die letzten 2 Monate Gehalt nicht. ALG I Bezug unter Selbstbehalt. Arbeitsgericht. Vergleich. Zahlung des ausstehenden Lohnes. Neuberechnung ALG I über Selbstbehalt. UVG läuft weiter und niemand meldet sich. Ich bekomme lange Information, wie hoch mittlerweile meine "Vater-Schuld" ist.

Der Versuch, mittels Umschulung mittelfristig weiter zu kommen. Zwischenzeitlich Lohnsteuer abgeben. Es soll sogar etwas erstattet werden. Aber da steht etwas von einem gesonderten Schreiben...

Auszahlung der Erstattung nicht einmal 10%. Mittlerweile RA beauftragt. Alles wird in die Länge gezogen seitens der zuständigen UVG-Stelle. Endlich eine Aufstellung. Die 90% der Steuererstattung müsste demnach 2,5x reichen um bestehende Schuld zu tilgen.

Auf Nachfrage des RA für Antwort, dass der Restbetrag "auf Verwahr" gelagert wurde, für zukünftig entstehende Schulden..! Seitdem kein Kontakt mehr zur zuständigen UVG-Stelle mehr möglich.

Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um 25% auf Grund Abzweigungsantrag unter den Selbstbehalt. Widerspruch durch RA. Als unbegründet zurückgewiesen. Antrag auf Eilverfahren bis Entscheidung durch Sozialgericht.

Zwischenzeitlich erneuter Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um weitere 25% mit gleicher Begründung. Mittlerweile ist der Selbstbehalt gerade mal zu 60% gewährt... Gleiches Spiel durch RA.

Aus Zwang Antrag auf ALG ll. Oh, wie schön, die Nebenkostenerstattung des letzten Jahres wird angerechnet...


Es kann eigentlich alles gar nicht wahr sein. Bin kurz davor, meine Koffer zu packen. Aber ich kann und will meine Kinder nicht im Stich lassen...
Und ich vermute, es gibt noch viel schlimmere Fälle. Und dabei bin ich nach 1> Jahr seit der Scheidung schon ziemlich ausgelaugt... Es ist anstrengend.

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Nachrichten in diesem Thema
Gängige Praxis? - von Grummel - 07-07-2017, 14:19
RE: Gängige Praxis? - von Sixteen Tons - 07-07-2017, 14:37
RE: Gängige Praxis? - von p__ - 07-07-2017, 14:39
Gängige Praxis? - von Grummel - 07-07-2017, 14:43
RE: Gängige Praxis? - von Sixteen Tons - 07-07-2017, 14:58
RE: Gängige Praxis? - von Grummel - 07-07-2017, 15:01
RE: Gängige Praxis? - von p__ - 07-07-2017, 15:06
RE: Gängige Praxis? - von Sixteen Tons - 07-07-2017, 15:16
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RE: Gängige Praxis? - von Sixteen Tons - 07-07-2017, 15:29
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RE: Gängige Praxis? - von Sixteen Tons - 07-07-2017, 16:42
RE: Gängige Praxis? - von Grummel - 11-07-2017, 14:55
RE: Gängige Praxis? - von p__ - 11-07-2017, 15:03
RE: Gängige Praxis? - von Grummel - 11-07-2017, 15:07
RE: Gängige Praxis? - von p__ - 11-07-2017, 15:37
RE: Gängige Praxis? - von Grummel - 11-07-2017, 16:14

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