07-03-2018, 15:19
(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Ich habe daraufhin der Anwältin geantwortet das ich die 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen in Anspruch nehme. Das finde ich logisch und wird von jedem verfügbaren Rechner etc. automatisch so gehandhabt.Die 5%-Pauschale findet sich nicht in allen OLG-Leitlinien. Insofern solltest Du prüfen, ob das für Euch zuständige OLG die Pauschale kennt.
Wurde denn Altersvorsorge berücksichtigt (hast Du beispielsweise eine Lebensversicherung) ?
(07-03-2018, 14:55)Belial09 schrieb: Sie macht das auch sehr geschickt, betont immer so schön das er zwar bei ihnen schläft aber es nicht sein Wohnsitz ist..... und damit wird sie absehbar auch durchkommen. Für eine Verfestigung darfst Du den Beweis antreten ... und was an Beweis ausreicht, obliegt der richterlichen Willkür (5 Monate reichen in der Regel nicht).