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Scheidung - Geld sparen?
#2
Der Verfahrenswert ist das Nettoeinkommen beider Ehepartner in den letzten drei Monaten vor Einrei­chung des Scheidungs­antra­ges. Also ist nicht der Gerichtsbeschluss die Referenz, sondern der Antrag ans Gericht. Man kann das aber noch um bis zu 30% reduzieren.

Wenn du in der Verhandlung kalte Füsse bekommst, hast du was falsch gemacht. Man regelt die Dinge schon vor dem Schlusstermin mittels einer Scheidungfolgenvereinbarung, eine Trennungsvereinbarung. Am Schlusstermin gibt es dann nichts mehr zu regeln.
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Nachrichten in diesem Thema
Scheidung - Geld sparen? - von ThomasM - 04-06-2018, 19:12
RE: Scheidung - Geld sparen? - von p__ - 04-06-2018, 19:22
RE: Scheidung - Geld sparen? - von kay - 04-06-2018, 21:42
RE: Scheidung - Geld sparen? - von Austriake - 05-06-2018, 07:43
RE: Scheidung - Geld sparen? - von p__ - 05-06-2018, 08:18
RE: Scheidung - Geld sparen? - von ThomasM - 19-06-2018, 17:01
RE: Scheidung - Geld sparen? - von p__ - 19-06-2018, 19:03
RE: Scheidung - Geld sparen? - von Austriake - 20-06-2018, 06:48
RE: Scheidung - Geld sparen? - von p__ - 20-06-2018, 09:33
RE: Scheidung - Geld sparen? - von Austriake - 20-06-2018, 19:24
RE: Scheidung - Geld sparen? - von p__ - 20-06-2018, 20:34

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