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Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss
#47
(02-08-2018, 16:44)p__ schrieb: Hier liegt eine gravierende Fehleinschätzung deinerseits vor. Ich habe dir geschildert, wie du von Ex, Kind und Helferindustrie gesehen wurdest und nicht, was meiner Meinung nach tatsächlich passiert ist. Ich habe dir den Mechanismus erklärt, mit dem du abgefertigt wurdest. Zu verstehen, was passiert ist ein Schritt diesen Mechanismus zu stören. Fürs zustimmende Rumheulen ist Facebook zuständig, hier jedoch gibts die kühle Analyse einer Situation und eine Betrachtung der Strategien und Möglichkeiten.

Ich habe nicht rum geheult, ich habe nur meine Geschichte versucht darzustellen, vielleicht hilft es jemandem hier seine eigene Situation besser Einzuschätzen.

Denn das wird wieder passieren. Darauf deutet dein "nur noch wenige Monate" hin. Nix wirds in wenigen Monaten. Wenn du glaubst, mit dem Ablauf der Verfügung und/oder dem Eintritt der Volljährigkeit würde sich irgendetwas ändern, bist du auf einem katastrophalen Holzweg. Wenn du nur in entfernte Sichtweite kommst, wirst du schneller eine neue Verfügung am Hals haben wie du dich umsehen kannst. Diesmal eben durch das (volljährige) Kind statt der Mutter als Antragegegner. Unterschied: Keiner. Ergebnis: Dasselbe.

Du irrst gewaltig, nun weiß ich woran ich mit den Bastarden bin und werde sie artig vor das Familiengericht zerren, bis ihnen dieses aus den Ohren raus quillt. Gerade der Starrsinn der KM und nun der  Kinder wird sie dort noch vor gewaltige Herausforderungen stellen.
 
Die unwidersprochene Verfügung gegen dich jetzt hilft dabei enorm. 

Ich gebe doch kein Geld für den Mist des Familiengerichtes aus, du weisst doch selbst und argumentierst das man keine Chance als Vater hat.

Der Gegenseite. Und ja, für ein Verfahren bei dem der Antragsteller mit seinen Anträgen nicht durchkommt, zahlst du als Antragsgegner auch in der Regel die Kosten nicht allein. 

Das ist dein Wunschdenken, beim OLG wirst du genauso verhauen, wie du es beschrieben hast. Das Geld spare ich mir lieber für die kommenden Herausforderungen.

Auch wenn es erst am OLG passiert. Ene Einschätzung darüber einzuholen, ob dort noch Chancen bestanden hätten ist keineswegs abseitig. Ausser, man hat einen Lustgewinn, amtlich als Verlierer und Täter abgestempelt zu bleiben.

Das ist Geschichte das interessiert mich nicht mehr in wenigen Monaten werde ich das Bürschchen ganz alleine vor dem Familiengericht treffen. Den Rest interessiert doch niemanden mehr. Glaubst du das irgendjemand die zig tausend Seiten Umgang dann noch liest? Sicher nicht! Das hat auch die neue Richterin nicht mehr getan! (Du wusste schon was das für eine klebrige Angelegenheit werden würde...)
Insgesamt waren an dem Umgang mal mindestens 10 verschiedene Richter befasst...
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RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - von Helmute2000 - 02-08-2018, 16:53
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