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Unterhaltsberechnung von selbständigen
#9
@ Bodenssebursche

Ich glaube nicht, dass die zusammenarbeiten. Das ist pure Faulheit, die Unterlagen erneut anzufordern. Das ist einfacher, als den Kollegen beim Jobcenter zu kontaktieren.
Denn so muss der Pflichtige beibringen; bei der Anfrage beim Jobcenter hat der Kollege vielleicht grade keine Zeit oder keine Lust oder Urlaub oder sonstwas. Also erstmal Anfrage an den Pflichtigen.

@ Barbouille

Antworte doch dem Jugendamt, dass du gerne die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegst, sobald du sie selber hast.
Gewinn- und Verlustrechungen unterliegen leider dem Datenschutz, sind Betriebsgeheimnis, enthalten wettbewerbs- und kartellrechtliche Informationen und werden ausser dem Finanzamt niemandem zugänglich gemacht. Man möge sich doch bitte gedulden, bis die Einkommenssteuerbescheide vorliegen.

So oder ähnlich, dann sind die wieder am Zug.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Mercedes_AMG - 06-09-2018, 10:19
RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Austriake - 06-09-2018, 10:43

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