16-09-2018, 13:47
Die Sachlage ist klar, du hast es nur falsch angefangen.
Verlangt ein Volljähriger Unterhalt, muss er Nachweise beibringen dass er eine Ausbildung macht und dass er sie zügig macht. Das sind eben auch Zeugnisse.
Nun hat das Polit- und Juristengesockse ja dafür gesorgt, dass Volljährige oft gar keinen Unterhalt verlangen müssen, sondern einfach bestehende Titel aus der Minderjährigenzeit grenzenlos weitergeführt werden. Es ist also in Wirklichkeit so, dass nicht Volljährige Unterhalt fordern müssen, sondern dass in einer grotesken Umkehr der Tatsachen die Verpflichteten fordern müssen, vom Unterhalt runterkommen.
Es obliegt also dir, Nachweise für den Ausbilungsfortschritt zu verlangen und Nachweise über eigenes Einkommen. Liefert er das nicht, folgt die Abänderungsklage auf Unterhalt Null.
Verlangt ein Volljähriger Unterhalt, muss er Nachweise beibringen dass er eine Ausbildung macht und dass er sie zügig macht. Das sind eben auch Zeugnisse.
Nun hat das Polit- und Juristengesockse ja dafür gesorgt, dass Volljährige oft gar keinen Unterhalt verlangen müssen, sondern einfach bestehende Titel aus der Minderjährigenzeit grenzenlos weitergeführt werden. Es ist also in Wirklichkeit so, dass nicht Volljährige Unterhalt fordern müssen, sondern dass in einer grotesken Umkehr der Tatsachen die Verpflichteten fordern müssen, vom Unterhalt runterkommen.
Es obliegt also dir, Nachweise für den Ausbilungsfortschritt zu verlangen und Nachweise über eigenes Einkommen. Liefert er das nicht, folgt die Abänderungsklage auf Unterhalt Null.