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Zugewinnausgleich Abfindung Immobilien
#2
Eine wegen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erhaltene Abfindung zählt zum Zugewinn, aber nicht der Teil der Abfindung, der zum Ausgleich von weggefallenem Arbeitsentgelt benötigt wird. Ob und wenn ja wie diese Quote liegt, kann man dir aufgrund der Unkenntnis deiner genauen Situation hier nicht sagen. Lass dir aber gesagt sein, dass bei so was vor Gericht wild hin- und hergeschoben wird, nachvollziehbare Rechnungen schafft fast kein Richter. Es läuft immer auf einen Kuhhandel oder Epressung zu einem Vergleich hinaus, der dann nicht mehr in die nächste Instanz gehen kann.

Die Erbschaft vor der Ehe gehört ohne Zweifel nicht in den Zugewinn. Wenn davon eine Immobilie gekauft wird, gehört nur die Wertsteigerung zwischen Kaufzeitpunkt und Stichtag in den Zugewinn. Was die Wohnungen jetzt wert sind, wissen wir auch nicht.
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RE: Zugewinnausgleich Abfindung Immobilien - von p__ - 23-09-2018, 19:00

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