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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#37
So, das gute an Fronten ist, dass diese bekanntlich sich überschneiden oder verschwimmen.
Nun hat auch das andere Kind den zurückliegenden Unterhalt versucht zu pfänden. Will sagen, Pfändungsbeschluss "nur" über das Konto ist eingetroffen. Kein Ding, da ja die Ex mit dem ersten Kind die Pfändung vor Monaten eingereicht hat und das Konto nur noch etwa 3 Wochen besteht.

Es war mir schon komisch beim ersten drübersehen, dass die Beträge extrem unterschiedlich sind. Mal die Zahlen genauer angesehen und bemerkt, dass vermutlich "ausversehen" vergessen wurde, dass ich Einige Zeit lang Unterhalt an die ex bezahlt habe.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wenn ein erwachsenes Kind (Als Gläubiger) erneut über seinen Anwalt den Teilweise bezahlten Unterhalt ERNEUT fordert und das ganze schon als Pfändung bei meiner Bank vorligt, dann lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und würde behaupten, dass das zumni. versuchter Betrug ist, oder?

Mir ist klar, dass ich zum Vollstreckungsgericht gehen muss, nur soll ich davor / währendessen eine Anzeige bei den netten Beamten in Blau vornehmen?
Was würdet Ihr tun, bzw. nicht
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 20-02-2019, 17:28
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37

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