Ich habe der Rechtspflegerin gesagt, dass Beträge in voller Höhe gepfändet werden die entwerfe zum teil oder vollständig gezahlt wurden. Darauf hat Sie vollgede Niederschrift angelegt:
"Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG xxx vom 07.02.2019 lege ich hiermit Erinnerung gemäß par. 766 ZPO ein."
Beweis: Abschriften der entsprechenden Kontoauszüge "
Habe nun einen Termin am Donnerstag für die Volstreckungsabwehrklage
Jetzt stellt sich so langsam bei mir vollendet Frage: hat mein Kind ggf. Seinen Unterhalt verwirkt, wenn der Anwalt Nachweislich die Unterlagen erhalten haben sollte und einfach diese falsch "gedeutet hat"?
"Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG xxx vom 07.02.2019 lege ich hiermit Erinnerung gemäß par. 766 ZPO ein."
Beweis: Abschriften der entsprechenden Kontoauszüge "
Habe nun einen Termin am Donnerstag für die Volstreckungsabwehrklage
Jetzt stellt sich so langsam bei mir vollendet Frage: hat mein Kind ggf. Seinen Unterhalt verwirkt, wenn der Anwalt Nachweislich die Unterlagen erhalten haben sollte und einfach diese falsch "gedeutet hat"?