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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#64
(11-05-2019, 13:33)fragender schrieb: Ich benötige keinen Beratungsschein, da KEIN Anwalt solche Leute wie mich beraten oder unterstützen.
ä
Glaub mir das weiss ich...Du HOLST dir einen Beratungschein...schreibst 2 bis 3 Rechtsanwälte an...Die sind dann "Überlastet,Keine Zeit u.s.w) und stellst dann einen Antrag nach § 78b Notanwalt ZPO. 

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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Arminius - 11-05-2019, 13:50
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37

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