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Unterhalt gegeneinader aufrechnen?
#4
Ja, jedes Kind hat einen eigenen Anspruch und bekommt eigenen Unterhaltsvorschuss unter denselben Voraussetzungen, egal bei welchen Elternteilen sie leben. Manchmal ist es das dasselbe Jugendamt (wenn die Kinder im selben Jugendamtsbezirk leben) oder getrennte Jugendämter (wenn die Kinder in verschiednene Bezirken leben). Keine Aufrechnung!

Es gibt Eltern, die nutzen das sogar. Wenn man sich einig ist (was der Staat wie die Hölle fürchtet), sind die Kinder offiziell beim Elternteil mit Einkommen gemeldet und der ohne Einkommen zahlt nix. Dann kriegt man Unterhaltsvorschuss obendrauf.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt gegeneinader aufrechnen? - von Marcus - 03-06-2019, 14:15
RE: Unterhalt gegeneinader aufrechnen? - von p__ - 03-06-2019, 16:26

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