15-06-2019, 11:14
Der Ehegattenunterhalt würde ich unter normalen Umständen nur kurzfristig belasten.
Du hast keine Ehe von langer Dauer geführt, d.h. ein Aufstockungsunterhalt dürfte maximal die Hälfte der Ehedauer betragen.
Weiterhin gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Ehegattenunterhalt. Du musst dich jetzt halt nur für einen gewissen Zeitraum „verarmen“, dann wird der Job Center deine Ex schon zum Arbeiten schicken. Dann ist vieles entspannt.
Dauer: circa drei Jahre.
Ich befürchte aber, dass du die mit der Trennung und dem anstehenden Kampf um die Kinder nötigen Energiereserven nicht hast und wie viele Trennungsväter über kurz oder lang in den Burn out gehst.
Du hast keine Ehe von langer Dauer geführt, d.h. ein Aufstockungsunterhalt dürfte maximal die Hälfte der Ehedauer betragen.
Weiterhin gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Ehegattenunterhalt. Du musst dich jetzt halt nur für einen gewissen Zeitraum „verarmen“, dann wird der Job Center deine Ex schon zum Arbeiten schicken. Dann ist vieles entspannt.
Dauer: circa drei Jahre.
Ich befürchte aber, dass du die mit der Trennung und dem anstehenden Kampf um die Kinder nötigen Energiereserven nicht hast und wie viele Trennungsväter über kurz oder lang in den Burn out gehst.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)