Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt und UG oder lieber ltd.
#13
Der Ehegattenunterhalt würde ich unter normalen Umständen nur kurzfristig belasten.

Du hast keine Ehe von langer Dauer geführt, d.h. ein Aufstockungsunterhalt dürfte maximal die Hälfte der Ehedauer betragen.

Weiterhin gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Ehegattenunterhalt. Du musst dich jetzt halt nur für einen gewissen Zeitraum „verarmen“, dann wird der Job Center deine Ex schon zum Arbeiten schicken. Dann ist vieles entspannt.

Dauer: circa drei Jahre.

Ich befürchte aber, dass du die mit der Trennung und dem anstehenden Kampf um die Kinder nötigen Energiereserven nicht hast und wie viele Trennungsväter über kurz oder lang in den Burn out gehst.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 15-06-2019, 11:01
Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von CheGuevara - 15-06-2019, 11:14
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 16-06-2019, 22:08
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 16-06-2019, 23:28

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Lieber immer nachgeben, des Friedens Willen? Matthias 5 719 06-12-2023, 01:43
Letzter Beitrag: kay
  Unterhalt ja oder nein? Zahlmeister 6 5.337 28-01-2013, 22:44
Letzter Beitrag: Jessy

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste