16-07-2019, 17:35
Ich lebe ja nun in Spanien und fliege oefters innerhalb der EU, auch mit meinem Sohn. Es gibt KEINE Grenzkontrollen von Behoerden. Die Fluggesellschaft prueft die Pass nicht, die guckt da nur kurz rein ob der Name mit der Reservierung uebereinstimmt. Alles andere ist nicht deren Aufgabe. Sprich die Kindbesitzerin wird auch mit einem als verloren gemeldeten Pass nach Spanien fliegen koennen. Anders sieht es aus wenn sie Schengen verlaesst, wie von Barboulliere beschrieben.
Wenn die Kindbesitzerin behauptet der Pass ist verloren, wuerde ich den auch als verloren melden. ABER den Urlaub innerhalb der EU versaust Du ihr dadurch nicht.
Wenn die Kindbesitzerin behauptet der Pass ist verloren, wuerde ich den auch als verloren melden. ABER den Urlaub innerhalb der EU versaust Du ihr dadurch nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!