Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren
#8
So.... wie ihr schon geschrieben habt, Unterhalt ist verjährt, da nicht beigetrieben. Unterhalt über 18 gibt es nicht, da nicht tituliert. Der Titel soll übrigends nicht mehr rechtskräftig sein, eine Formulierung in dem Alttitel soll wohl ab ca 1999 geändert wurden sein.
Frage, könnt ihr mit einfachen Worten schildern "Umstandsmoment".?
Das ist doch das, wenn sich aus dem Verhalten des Gläubigers ergibt, das vorrauszusehen ist, das nicht z.B. gepfändet wird. Tritt dieses "automatisch" ein, d.h. wenn z.B. zwischen 24 und 12 Jahren "Ruhe" ist und nie, außer einer Aufforderung durch das JA zur Titulierung (1995) und einige Jahre später eine Bitte zur Zahlung erfolgten?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren - von Ostvater - 02-08-2019, 10:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesmutter will nach 13 Jahren Blockade Umgang WalterWhite 8 1.265 14-03-2024, 11:09
Letzter Beitrag: netlover
  Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D wunder007 16 2.004 24-09-2023, 19:59
Letzter Beitrag: wunder007
  PKH - Überprüfung nach fast 4 Jahren Splash 21 6.195 13-03-2023, 11:37
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
  Importierter Asien Zierfisch - nach 5 Jahren Ehe Auszug mit Polizei 6Lover 4 2.588 29-03-2021, 21:01
Letzter Beitrag: 6Lover

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste