Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#11
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Ratschläge. Ich werde die nächsten Tage etwas entsprechendes verfassen und abschicken, und das Ergebnis dann auch hier für die Nachwelt festhalten.

Ganz so einfach ist es mit dem "zu viel bezahlen" nicht, da ich einerseits sehr gut verdiene, aber eben auch sehr hohe Summen unterhaltsmindernd geltend machen kann (Werbungskosten, Kredite, private AV, private PKV etc.pp., das Übliche eben). Das ist alles völlig legal, wie gesagt Anhand der Leitlinien des zuständigen OLG sauber ausgerechnet. Wenn ich nur die Steuerbescheide schicken würde, würde der Beistand nur Anhand meines Nettos ohne (oder allenfalls minimale) Abzüge festsetzen, was sehr ungünstig für mich wäre.

VG
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von Sebastian1989 - 28-11-2019, 17:01

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D wunder007 16 1.989 24-09-2023, 19:59
Letzter Beitrag: wunder007
  es geht schon wieder los.... netlover 38 27.429 20-03-2016, 12:35
Letzter Beitrag: raid
  Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen Trullo1 31 23.862 19-06-2015, 14:51
Letzter Beitrag: p__
  Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen? Zala 11 11.596 07-06-2015, 13:05
Letzter Beitrag: Zala

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste