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In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen?
#3
Frustrieren sollte dich das nicht, sondern Realismus herstellen. Erst mit kühler Kenntnis der Fakten entwickelt sich wieder Handlungsfähigkeit und Viele hier sind dadurch durchaus wieder ins Positive gekommen.

Ins Positive kommst du nicht, wenn du solche Ziele hast wie die Emotion von Idioten beim Gang zum Briefkasten zu beeinflussen. Wenn du Verdruss verursachen willst, produziere Kosten. Keinen Unterhalt zahlen, kein Geld erwirtschaften. Letztlich geht es meistens ums Geld. Das zu entziehen hat die meisten Effekte. Deine weiteren Fragen:

1. Mich kostet dieser Gerichtsgang <50 EUR, keine Anwälte beteiligt. Die Unterlagen habe ich wie anderen Müll weggeworfen, exakten Betrag kann ich nicht sagen. Erst wenn Anwälte mit ins Spiel kommen, wird es teurer.
2. Es gibt keinen Mindestzeitabstand. Das ist nicht zeit- sondern inhaltsbasiert. Wenn du denselben Antrag erneut stellst, wird er halt nicht mehr angenommen oder sofort abgebügelt. Verfahrenskostenhilfe nicht genehmigt. Zu raten wäre also, für neue Anträge auch neue Tatsachen und neue Gründe zu nennen.
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RE: In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? - von p__ - 08-03-2020, 19:58

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