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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#15
Hallo liebe Forumsgemeinschaft,

nach reichlich Verspätung ist nun die Unterhaltsberechnung ins Haus geflattert, die ich nicht wirklich nachvollziehen kann und äußerst subjektiv empfinde. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, welche Informationen ich nachfordern oder -reichen kann und ob ein bewusster Rechenfehler des JAs vorliegt. Aber alles der Reihe nach.

1) Berufsbedingte Aufwendungen

- von mir angegeben (inklusive Belege): 290€
- vom JA anerkannt: 5% Pauschale: 130€

2) Altersvorsorge

- von mir angegeben (inklusive Belege): 360€
- vom JA anerkannt: 200€

3) Berücksichtigung höhere Miete

- von mir angefragt: Erhöhung des Selbstbehalts aufgrund hoher Mietkosten
- vom JA abgelehnt, Grund: Einstufung in eine höhere Stufe würde den Selbstbehalt erhöhen. In dem Selbstbehalt der Stufe 3 wäre die Miete mit 790€ eingerechnet, dieser Betrag würde für eine 1-Zi.-Wohnung reichen, daher bräuchte ich keine 2,5-Zi.-Wohnung. "Die Miete sei für eine 2,5-Zi.-Wohnung unangemessen hoch, auch im Vergleich zu meinem Einkommen."

4) "Mehrbedarf" Private Krankenversicherung Kind

- von mir angeboten: Mitversicherung von Kind in meiner gesetzlichen Krankenversicherung
- vom JA festgelegt: Alleinige Bezahlung sämtlicher Beiträge von Geburt bis Dez-19 durch meine Person (ca. 160€/Monat, Summe 1600€ inkl. Selbstbehalt), ohne rechtliche Grundlage dafür nennen zu können. Das JA spricht auch nicht mehr von Mehrbedarf, sondern einfach von angefallenen Kosten, die der barunterhaltspflichtige Elternteil alleine zu tragen hätte. Mit der Ablehnung der Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Kindsmutter, muss sie auch zukünftig die Kosten selbst zahlen.

5) Sonderbedarf Säuglingserstausstattung

- ausgegebene Summe: 3200€, Käufe beginnen 2018 bis Ende 2019.
Angeblich kommt die Kindsmutter mir entgegen und würde mir nur 500€ (ca. 15%) in Rechnung stellen, 15% ergibt sich, wenn man mein Nettogehalt dem Mutterschutz-Zuschuss gegenüberstellt.
-> Rechnungsbasis: mein bereinigtes Nettoeinkommen sowie das Monatsnettoeinkommen der KM im März.

6) Ermittlung des Nettoeinkommens

- von mir eingereicht: Bezügemitteilung, Steuererklärung, Steuerbescheid (Schwärzung von Informationen wie GKV, StNr, Arbeitgeber, etc.)
- von der KM eingereicht: Bezügemitteilung im Geburtsmonat (Schwärzung der Jahreswerte)

In meinem Fall mittelt das JA mein Einkommen nicht, sondern nimmt den aktuellsten Monat und addiert das letzte Weihnachtsgeld. Im Falle der Kindsmutter reicht anscheinend ein einziger Monat, in welchem sie 5200€ Mutterschutz-Zuschuss erhielt. Das JA schreibt, dass die KM in den anderen Monaten Elterngeld i.H.v. 1800€ beziehen würde und nach Abzug der privaten Versicherungen etc. unter den Selbstbehalt von 1300€ rutscht - damit ist sie leistungsunfähig.


7) Einstufung in Düsseldorfer Tabelle

- von mir erwartet: Stufe 1, vielleicht Stufe 2
- vom JA errechnet: Stufe 3, Grund: Betreuungsunterhalt wurde noch nicht geltend gemacht und fiele nicht in den Zuständigkeitsbereich des JAs. Darum wäre ich aktuell nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet: Hochstufung.


Allgemeine Fragen:

A1) Kann ich Einspruch einlegen und eine Neuberechnung mit der Berücksichtigung von bestimmten Positionen fordern?

A2) Wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt diese Rechnung überprüfen zu lassen, um gegebenfalls dem JA Grenzen aufzuzeigen? Berechnungskosten durch einen Rechtsanwalt liegen meines Wissens bei 250€, ist das richtig? Die Berechnung des Nettoeinkommens von der KM ist für mich absolut lächerlich - man biegt sich die Realität so hin, wie es das JA/KM will.


Spezifische Fragen:

S1) Berufsbedingte Aufwendungen: Zwischen meinen Belegen und der Pauschale liegt eine Differenz von 260€. Die "Minder"-Rechnung des JA ist nicht nachvollziehbar, da ich auf ein Auto angewiesen bin (wöchentlicher Transport von Arbeitsmaterialien): ÖPNV 62min, Auto 18min. Genauso ist das Kind vermutlich sehr daran interessiert, dass ich in Zukunft über einen höheren Bildungsabschluss verfüge. Hierfür brauche ich allerdings den Computer für Simulationen. In einem Nebensatz bringt das JA ein Totschlagargument: "Die unterhaltsrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit ist im Übrigen unabhängig von der steuerrechtlichen Bewertung"

Frage S1: Was kann ich tun, damit das JA meine Belege akzeptiert? (Idee: a) Arbeitsgeberbestätigung, b) Erklärungsschreiben, warum ich Auto und Computer benötige)



S2) Altersvorsorge: Kann ich zusätzlichen zu der Pauschale von 4% Altersvorsorge auf das Bruttoeinkommen meine Risiko-Lebensversicherung geltend machen? Ich dachte, das würde ohne weiteres funktionieren? Gesetzlich werden "nur" 18,7% eingezahlt, addiert man die zugelassen 4% dazu, komme ich auf ganze 22,7%, also 1,3% weniger als in den Leitlinien. Meiner Meinung fehlt mir in der Berechnung des JAs die Pauschale von 4% neben der Risiko-Lebensversicherung.

Frage S2: Kann zusätzlich zur Pauschale von 4% Altersvorsorge eine Risiko-Lebensversicherung geltend gemacht werden bzw. in meinem Fall andersherum: Kann ich neben der anerkannten Risiko-Lebensversicherung auf die 4% Pauschale bestehen?



S3) Berücksichtigung von hoher Miete: Für wen halten sich diese Behörden. Die möchten mir nun vorschreiben mit ÖNPV zu fahren und in eine 1-Zi.-Wohnung zu ziehen. Auf das Kinderzimmer-Argument wurde gar nicht erst eingegangen. In der Großstadt, in der ich lebe, sind die Mietpreise horrent - gerne kann mir das JA eine Wohnung suchen, Dauer: 2 Jahre.

Frage S3: Unabhängig wie hoch die Miete ist, gibt es eine Möglichkeit, den Selbstbehalt wenigstens um einen kleinen Anteil erhöhen zu lassen? Für mich ist die Äußerung des JAs einfach traurig.


4+5+6+7) Nettoeinkommen KM, Mehrbedarf private Krankenversicherung, Sonderbedarf Säuglingserstausstattung: Mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, wonach ich alleine die private Krankenversicherung rückwirkend zahlen soll. Die KM hat im Geburtsmonat 5200€ Mutterschutz-Zuschuss von ihrem AG erhalten - eine objektive Berechnung sähe wie folgt aus: (5200€ + 9*1800€ Elterngeld)/9 Monate = 2377€ aktuelles Einkommen der KM. Das JA rechnet das Einkommen der KM schön, indem sie im Geburtsmonate ein Nettogehalt von 5200€ hat, in den Folgemonaten aber nur 1800€ und damit nicht leistungsfähig wäre. Ferner schwärzt das Jugendamt den Jahreswert auf dem Einkommensbescheid der KM, insofern ist mir nicht bekannt, was die KM in den ersten Jahresmonaten "noch" verdient hat.

Fragen:
S4 - Komme ich irgendwie an den Steuerbescheid oder das tatsächliche Gehalt der Kindsmutter vor der Geburt (es wurde ja mal etwas von Mehrbedarf geschrieben, das jetzt aber keinen Namen mehr hat)? Ich hatte das JA mehrmals aufgefordert Belege für die Krankenversicherung und den Sonderbedarf zu schicken: Nichts. Auch der angeforderte Steuerbescheid sowie Steuererklärung der KM wurden nicht geliefert. Meine Vermutung: 5000€ Netto wird die KM vermutlich locker haben, das ist dann mehr als doppelt so hoch wie mein Gehalt. Wink

S5 - Ist meine Mittel-Berechnung (5200€ Mutterschutz-Zuschuss-März + 9*1800€ Elterngeld)/10 Monate = 2140€ aktuelles Einkommen der KM korrekt? Das Jugendamt rechnet folgendermaßen: 1 Monat 5200€, weitere 9 Monate 1800€ - nach Darstellung vom JA ist die KM in den 9 Monaten aufgrund des niedrigen Elterngeldes nicht leistungsfähig.

S6 - In meiner aktuellen Situation erscheinen mir 3200€ Säuglingserstausstattung viel zu hoch. Die 500€ Anteil (15%) sind wirklich nett, geht man aber von den üblichen 1000€ aus, dann sind es auf einmal 50%. Ist bei 1000€ nicht Schluss? 15% auf 1000€ wären nämlich 150€. Bereits im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden Gegenstände erworben, die man als Sonderbedarf führt. Hier soll ich einen Anteil zahlen, der sich im Verhältnis meines Einkommens zu dem Mutterschutz-Zuschuss verhält, welchen die KM aber erst im März 2019 erhielt. Hier müsste ich doch wissen, was die KM Dez-2018 und Feb-2019 verdient hat, oder nicht??? Man kann doch nicht einfach den Mutterschutz-Zuschuss aus dem März als Berechnungsbasis für Dezember 2018 und Feburar 2019 nehmen? Andere Gegenstände werden erst Mitte des Jahres erworben, als die KM nach Darstellung des JA leistungsunfähig ist, bedeutet für mich: volle Haftung.

==> Diese Berechnung stinkt bis zum Himmel. Könnte ich Belege für den Erwerb der Gegenstände und einen Gehaltsnachweis für Dez18 und Feb19 einfordern, die mir das JA bzw. die KM vorzeigen müssen?

S7 - Wie kann das JA mich einfach hochstufen, obwohl sie wissen, dass die KM noch Betreuungsunterhalt fordern kann?




Ich habe die Frage extra mit einem Kürzel (A1, A2, S1, etc) versehen, damit man sich leichter darauf beziehen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von BlauerWolf - 12-03-2020, 16:39

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