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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#16
Mal erst was zu deinen allgemeinen Fragen: Du siehst das Jugendamt vielleicht falsch. Was die dir jetzt in Form dieser "Unterhaltsberechnung" vorlegen ist ein reiner Vorschlag. Du kannst viel verlangen, das Jugendamt kann auch seine Meinung ändern und die Berechnung korrigieren, aber Ansprüche und Einsprüche deinerseits sind ebenfalls reine Vorschläge. Zu entscheiden hat das Jugendamt nichts.

Festzulegen auch nichts. Der Unterhalt wird mit dem Jugendamtsvorschlag nicht festgelegt. Es gibt exakt zwei Wege, ihn tatsächlich festzulegen: 1. Du verpflichtest dich zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag und beurkundest das öffentlich. Anders gesagt, du unterschreibst einen Titel. 2. Ein Gericht verurteilt dich dazu, einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu bezahlen. Wenn du in diesem Verfahren einen Vergleich eingehst, ist das so wie Punkt 1 zu sehen.

Das Jugendamt steht bei diesen Vorgängen immer auf der Gegenseite und vertritt den Unterhaltsberechtigten gegen dich, versucht also unter allen Umständen das Maximum herauszuholen. Du wirst von einem Jugendamt niemals irgendeine "faire" Berechnung bekommen. Sie vertreten ganz offiziell nicht die Fairness, sondern das herausholen des Unterhaltsmaximums. Und sie dürfen überhaupt gar nichts selber entscheiden. Sie dürfen dich aber dazu bringen, damit du dich selber verpflichtest und sie dürfen ein Gericht anrufen, damit ein Richter dich verknackt.

Solltst du nach Ansicht des Jugendamts zu wenig Unterhalt bieten, werden die dich einfach ganz fix verklagen. Du bist dann der einzige in dem Vorgang, der fett zu zahlen hat, nämlich Anwaltskosten. Dann brauchst du nämlich zwingend einen Anwalt. Jetzt brauchst du keinen. Ob deine Argumente von dir oder von einem Anwalt dem Jugendamt vorgelegt werden, spielt keine Rolle. Erst vor Gericht. Dort darf nur ein Anwalt Anträge stellen. Du nicht.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von p__ - 12-03-2020, 17:22

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