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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#19
Vielen Dank für die ausführliche Hilfe.



In einem ersten Schritt werde ich zu dem Vorschlag des JAs Stellung nehmen und eine Neuberechnung fordern, aber meine Bereitschaft zur Titulierung erklären. Dazu gehören die folgenden Punkte:

- Berücksichtigung Fahrtkosten
- Berücksichtigung gesetzlicher Altersvorsorge sowie Risiko-Lebensversicherung
- Einforderung einer öffentlichen Erklärung der KM, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen
- Berücksichtigung des wohnwerten Vorteils bei Sonder- & Mehrbedarfsforderung





Einige Fragen sind weiterhin offen, vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann helfen:

1) Wie schaffe ich es, Informationen über das Gehalt der Mutter vor Geburt zu erhalten?

Idee1: Bisher liegt mir von der KM nur der Zuschuss des Arbeitsgebers für den Monat März vor. In den anderen Monaten bezieht die KM nur noch Elterngeld. Ausgaben, die als Sonderbedarf gelten wurden allerdings bereits im Dezember 2018 und Februar 2019 getätigt.

=> Das JA nimmt nun aber das Gehalt vom März als Berechnungsbasis für die besagten Ausgaben aus Dezember und Februar, um das eigentlich Gehalt der KM vor der Geburt zu verstecken. Kann ich hier auf eine Auskunft des Gehalts der KM im Monat Dezember und Februar bestehen, da die Ausgaben auch in den entsprechenden Monaten getätigt wurden (Beispielsweise über 1605 BGB und 242 BGB)?
=> In den anderen Monaten April bis Dezember werden weitere Sonderbedarfe angemeldet. Die Berechnungsbasis hierfür ist immer das monatliche Gehalt, also das Elterngeld. Warum wird dann in den Monaten Dezember 2018 und Februar 2019 nicht das eigentliche Gehalt als Basis genommen?

Idee2: Sind Ausgaben, die in den Geltungsbereich des Sonder- bzw. Mehrbedarfs fallen von der Steuer absetzbar? Wenn ja, dann kann ich mich hierauf doch berufen und den Steuerbescheid 2018 von der KM anfordern, da sie diese Ausgaben vermutlich steuerlich abgesetzt hat?


2) Die Berechnung des JAs für den Mehrbedarf priv. Krankenversicherung ist meiner Meinung falsch. Liegt hier wirklich ein gewollte Berechnungsfehler des JAs zugrunde?
Berechnung des JAs:
- März: Gehalt KM 5200€, mein Gehalt 2400€ -> Anteilig
- April bis Dezember: nettobereinigtes Gehalt KM <1300€, mein Gehalt 2400€ -> volle Haftung


Meiner Meinung müsste das Gehalt über den Zeitraum von 10 Monaten gemittelt werden:
- KM: (5200€ + 1800€ * 9 Monate) / 10 Monate = 2131€ statt der 1800€
- KM: (März) + (April bis Dezember) / 10 Monate = gemitteltes Gehalt über die 10 Monate


=> Mit dem gemittelten Einkommen wäre die KM wieder leistungsfähig. Die 5200€ Mutterschutz-Zuschuss hat sie ja nicht umsonst von ihrem AG bekommen. Entsprechend soll dieser auch verwendet werden. Das geht aber nur, wenn die Berechnung auf dem Monatsmittel basiert.


3) Der Sonderbedarf i.H.v. 3100€ ist in meinem Gehalt bzw. in meiner aktuell wirtschaftlichen Situation nicht möglich, insofern sollte dieser auf 1000€ bzw. max. 1500€ gedeckelt werden. Wenn die KM einen Luxuswagen braucht, dann sollte sie die 5200€ Zuschuss dafür hernehmen.

=> Die Säuglingserstausstattung i.H.v. 3100€ übersteigt das Budget für meine aktuelle finanzielle Situation. Würde man die Summe auf 1000€ oder 1500€ deckeln, müsste ich anteilig lediglich 150€ bzw. 225€ zahlen. Der Rechenfehler des JAs wurde mit Absicht erzeugt, damit man möglichst viel abwälzen kann.
=> Mir fehlen ebenfalls Nachweise und Belege für die Käufe und für die private Krankenversicherung, die ich bezahlen soll - die sollte ich doch bekommen, wenn ich auch bezahlen soll? Die falsche Rechenweise des JA sorgt dafür, dass das Gehalt der KM vor Geburt im Verborgenen bleibt. Da zwischen April und Dezember 2019 plötzlich eine monatliche Betrachtung stattfindet, ist die Kindsmutter in diesen Monaten leistungsunfähig - das JA rechnet somit unterschiedlich, wie es ihnen eben gerade passt. Das ist völlig inakzeptabel.

=> Sollte die KM von Dezember 2018 bis Februar 2019 je 6000€ netto verdient haben, würden die Anteile ganz anders aussehen und weniger bezahlen. Das Gehalt verschweigen in diesen Monaten geht gar nicht!


=> Ich habe ein Recht darauf, diese Berechnung überprüfen zu können, dafür brauche ich eine vollständige Auskunft vom Gehalt und den Belegen. Fehlen dafür die Informationen, dann muss ich mich weigern, dafür aufzukommen. Als Vater kämpft man um jeden Euro und bei der Mutter wird mal eben das Gehalt zum Vermögensaufbau verschwiegen. Kann sein, dass die KM ein Vielfaches von mir verdient, allerdings wird weder sie noch das JA bereit sein, das Gehalt offenzulegen. Nach dem aktuellsten Stand will die KM bald wieder halbtags arbeiten - nach meiner Einschätzung würde sie dann zwischen 2800€ und 3500€ verdienen. Dazu kommt der wohnwerte Vorteil von ca. 1800€. Sollte die KM in den nächsten 2 bis 3 Jahren dann wieder voll arbeiten, hat sie vermutlich das drei- bis vierfache Gehalt von meinem, wenn man den wohnwerten Vorteil hinzuaddiert.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von BlauerWolf - 13-03-2020, 11:02

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