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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#21
kay schrieb:Ich verstehe nicht warum Du dem JA so hoerig bist. Rechne doch fuer Dich selbst, geh zum Notar und lass titulieren und dann warte ab ob JA klagen will oder nicht. Und GANZ Wichtig: Titulierung befristet bis das Kind 18 ist!

Hallo, kann man sicher machen.
Bei mir war es so: Ich habe 11 Monate mit der Sachbearbeiterin vom JA Hin- und Hergeschrieben. Das Problem war glaube ich, dass sie einfach nicht die hellste war. Die Fahrtkosten so zu berechnen wie es in den für sie gültigen Unterhaltsrichtlinien des OLG steht, war vielleicht nicht zu schwierig für sie (Die km bei mir entsprachen fast dem Beispiel, welches dort gebracht wird) sie konnte aber einfach nicht glauben, dass ich wegen den Fahrtkosten zum Mangelfall wurde. Dass ich dort nur gemeldet war und in Wirklichkeit noch weiter weg gewohnt habe, hat sie wohl irgendwie mit bekommen. Sie hat dann bei einem Finanzamt dazwischen einfach mal nach einem Steuerbescheid von mir gefragt, die kannten mich dort aber nicht. Ich habe damals Teilzeit gearbeitet und ich glaube bei der Berechnung des fiktiven Einkommens, bin ich mangels Steuerbescheid einigermaßen gut weg gekommen.

Was ich rüber bringen möchte: Wenn es Aussicht auf Erfolg hat, weil die/der Sachbearbeiterin vielleicht nicht völlig doof ist (oder gerade deswegen), dann kann es sinnvoll sein sich mit denen zu einigen. Ich habe immer signalisiert, dass ich zahlungswillig bin und habe bei der Titelunterzeichnung einfach mal höflich gefragt, ob sie den auch auf Volljährigkeit befristen würde. Sie hat gefragt warum, ich habe es ihr erklärt und sie hat befristet.

Grüße marcus
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von Marcus - 13-03-2020, 12:04

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