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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#17
(07-04-2020, 10:49)Aufstieg schrieb: Ich finde es unangemessen von missratener Tochter zu sprechen.
Möchte dies auch kurz reflektieren. 2013 - ~ April 2014: Ich liebte meine Kinder über alles. Tat wirklich alles für die beiden. Habe sogar beiden 400€ freiwillig Unterhalt zahlen wollen. Beide hätten im eigenen Haus wohnen können mit meiner Ex.... Mitte 2014: Eines der Kinder "organisiert" die ersten Bims-Treffen für Mutti.... Das zweite schaut bei einem der wenigen Treffen beim JA stets zu Mutti, wenn ich eine Frage stelle (wie gehts Dir? Was macht die Schule? Wie gehts Deinem Bruder.... alles schlimme und kritische Fragen). Ende 2014 bekomme ich schriftlich, wie schrecklich mein Gebutrstagsgeschenk ist und den Titel:"[Unterschreitung des Mindestniveaus]-l-och" erhalte ich ebenso die Aufforderung mich nie mehr zu melden; was ich bis heute durchziehe.
2018 die übliche Frage nach Kontonummer und Einkommen usw (18) und durch "ein fürchterliches Sekretariatsverschusseln" bekomme ich eine Anzeige wie auch eine Verurteilung....

Fazit: Missraten ist wirklich, wirklich noch höflich ausgedrückt für solche vgfzueorfhcdu ...... Ich hab mittlerweile schon deutlichere Bezeichnungen gefunden.

ABER: wenn man(n) soweit getrieben wurde, dass man so vom eigenen Kind denkt, dann ist man selber schon ein Stückchen weitergekommen; des eigenen Seelenfriedens.
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RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von fragender - 14-04-2020, 09:56
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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