Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#11
(19-06-2020, 10:58)p__ schrieb: Dann wirst du die nächsten Jahre von 1280 EUR im Monat leben müssen. Ihr Anspruch beträgt rund 1200 EUR monatlich plus Kindesunterhalt plus Erstausstattung, Mehr- und Sonderbedarf. Du kommst ziemlich genau beim Selbstbehalt bei Ansprüchen nach §1615l BGB raus.

Das ist ja zum davon laufen !!!!!!!!!!! An den Betreuungsunterhalt habe ich noch nicht gedacht!!! 

Wie lange hat sie Anspruch? Bis das Kind 3 ist? Darf sie denn einfach so lange daheim bleiben? Wäre ihr Job ihr danach immernoch sicher? Und: Vermutlich wird man dann meine Exfrau auch mitreinziehen, weil meine Tochter bei mir lebt jetzt und sie dann theoretisch unterhaltsverpflichtet wäre? Darf ich da auf Unterhalt verzichten und ihn nicht miteinberechnen lassen? Mal ganz blöd gesagt, als meine Exfrau und ich Kinder gewollt und geplant bekommen haben, hat sie mir mit der Betreuung den Rücken frei gehalten und ihren Job an den Nagel gehängt. Seit die Kleinste auf der weiterführenden Schule ist, hat  sie endlich wieder die Möglichkeit, in ihrem Beruf zu arbeiten. Und jetzt soll sie dafür zahlen, dass ich nochmal Vater werde? Läuft das so dann? Und kann ich das irgendwie umgehen? Kennst du dich da aus?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 19-06-2020, 11:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vater wider Willen Micky Maus 42 32.960 01-10-2013, 06:53
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Alleinerziehender Vater braucht Eure Hilfe im Scheidungsverfahren SuperPapa 39 35.182 16-07-2013, 13:57
Letzter Beitrag: SuperPapa
Exclamation Jugendamt droht mir - Brauche Hilfe Deniz 66 69.956 20-12-2012, 21:09
Letzter Beitrag: Deniz
  Hilfe, werde Vater, geringes Einkommen Zitrone 31 26.418 23-11-2012, 00:30
Letzter Beitrag: Zitrone

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste