19-06-2020, 11:22
(19-06-2020, 10:58)p__ schrieb: Dann wirst du die nächsten Jahre von 1280 EUR im Monat leben müssen. Ihr Anspruch beträgt rund 1200 EUR monatlich plus Kindesunterhalt plus Erstausstattung, Mehr- und Sonderbedarf. Du kommst ziemlich genau beim Selbstbehalt bei Ansprüchen nach §1615l BGB raus.
Das ist ja zum davon laufen !!!!!!!!!!! An den Betreuungsunterhalt habe ich noch nicht gedacht!!!
Wie lange hat sie Anspruch? Bis das Kind 3 ist? Darf sie denn einfach so lange daheim bleiben? Wäre ihr Job ihr danach immernoch sicher? Und: Vermutlich wird man dann meine Exfrau auch mitreinziehen, weil meine Tochter bei mir lebt jetzt und sie dann theoretisch unterhaltsverpflichtet wäre? Darf ich da auf Unterhalt verzichten und ihn nicht miteinberechnen lassen? Mal ganz blöd gesagt, als meine Exfrau und ich Kinder gewollt und geplant bekommen haben, hat sie mir mit der Betreuung den Rücken frei gehalten und ihren Job an den Nagel gehängt. Seit die Kleinste auf der weiterführenden Schule ist, hat sie endlich wieder die Möglichkeit, in ihrem Beruf zu arbeiten. Und jetzt soll sie dafür zahlen, dass ich nochmal Vater werde? Läuft das so dann? Und kann ich das irgendwie umgehen? Kennst du dich da aus?