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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#24
Und vor allem kostenlos :-)

Erstmal heisst ein Wohnwertvorteil nicht, dass das Einkommen plötzlich steigt. Dann sind eben andere abzugsfähige Kosten da: Immobilienkredit (Zinsen und Tilgung, nicht wie früher nur Zinsen), verbrauchsunabhängige Kosten, die Allgemeinkosten der Hausumlage etc.

Ich hoffe, die Exfreundin weiss nicht dass dir die Wohnung gehört. Wenn nicht, dann lass den Fragebogeneintrag zur Miete einfach leer. Da ja sowieso kräftig Kindesunterhalt fliessen wird, interessiert das oft niemand mehr.

Die Immobilie ist da nun auch egal. Als Unterhaltspflichtiger ist es immer Mist, bei irgendwas festgetackert zu sein. Das bist du bereits durch den Arbeitgeber, Beamten sind da die Deppen. Öffentliches Einkommen, öffentliche Person, die Dienstpflichten, berufliche Einbahnstrassen.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von p__ - 19-06-2020, 14:56

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