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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#41
(19-06-2020, 12:49)p__ schrieb: Ich würde mich mal auf die schlimmen Szenarien vorbereiten und darauf hoffen, dass sie nicht eintreten.

Ihrem Verhalten nach kennt die Exfreundin keine Grenzen und lügt krass, wenn es zweckdienlich ist. Du bist als Polizist angreifbar, du hantierst vermutlich mit Waffen, hast ein besonderes Dienstverhältnis zum Arbeitgeber. Ausserdem bist du Mann, man verachtet dich wenn du Schwäche und Probleme zeigst (auch wenn das Gegenteil behauptet wird), gleichzeitig verlangt man das von dir.

Bereite deine Vorgesetzten behutsam auf möglichen Versuche vor, dir über den Arbeitgeberumweg Ärger zu bereiten. Bereite dich darauf vor, deine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Es bringt dir zum Beispiel überhaupt nichts mehr, irgendwo, irgendwie mehr zu verdienen, im Gegenteil, das steigert die Ansprüche noch, ohne dass dir mehr bleibt.

Zu ihrem Einkommen: Ja, so war das gemeint. Ihr Verdienst vor Kindesalter drei nennt sich "überobligatorisch".

In Bezug auf den Arbeitgeber habe ich vielleicht sogar eine bessere Situation als Männer in der freien Wirtschaft. Blöd gesagt ist mein großer Chef der Staat und dem ist es sicherlich herzlich egal, falls ich eine Unterhaltspfändung bekomme... Ich denke nicht, dass mir sowas Probleme bei der Arbeit bescheren würde. 
Falls unwahre Anschuldigungen kommen sollten- bisher bin ich ein unbeschriebenes Blatt. Mein bisher einziger Gebrauch der Dienstwaffe liegt über 20 Jahre zurück. Da gab es ein ganz normales dienstliches Verfahren mit dem Ergebnis, dass alles seine Richtigkeit hatte. Übrigens keine bleibenden Personenschäden. Dazu kommt, dass ich mit meinen Kollegen und dem Revierleiter ein sehr gutes Verhältnis habe. Ich muss ehrlich sagen, dass mir meine Arbeit Spaß macht. Keine Probleme whatsoever. Da hätte sie, denke ich, schlechte Karten.

Nebenverdienste habe ich auch keine. Aber klar, verstecken kann man auch nichts. Die Unterhaltsberechnungen werden dann sehr korrekt sein. Und sehr zu ihrem Vorteil... Den Oberkomissar strebe ich schon seit Jahren an. Bin ich wirklich so naiv? Wird da wirklich alles bis zum Selbstbehalt abgezogen? Als ich die Düsseldorfer Tabelle angeschaut habe, gab es da "Verdienstfenster", sprich schon die Möglichkeit, mehr zu verdienen ohne dass der UH erhöht wird?

Überobligatorisch- ein nettes Wort für eine ziemlich ausgefuchste Sache...
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 20-06-2020, 08:50

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