24-06-2020, 12:45
@arrico: dann mach mit deiner tochter einen deal...daß das kindergeld auf dein konto fließt, du es ihr aber überweist.
der zugang des kindergeldes auf dein konto, erhöht den pfändungsfreibetrag um ca 300 eur. mach mit deiner exfrau
einen deal...verpflichte dich nachehevertraglich zu einem unterhalt von eur xxx,-- - dieser wird dann auch in den
pfändungsfreien betrag eingerechtnet. ob du ihn zahlst oder nicht...steht auf einem andren blatt. ich würde jetzt
schon ein p-konto einrichten, eben mit diesen prämissen 1. tochter * 2. ex-eheweib!
evtl. sogar noch hälftig kommende sonderbedarfe rechnersich einfließen lassen. ob du es zahlst oder nicht...who cares...
bei fragen: schreiben sie eine email an die pn....
bb
netlover
der zugang des kindergeldes auf dein konto, erhöht den pfändungsfreibetrag um ca 300 eur. mach mit deiner exfrau
einen deal...verpflichte dich nachehevertraglich zu einem unterhalt von eur xxx,-- - dieser wird dann auch in den
pfändungsfreien betrag eingerechtnet. ob du ihn zahlst oder nicht...steht auf einem andren blatt. ich würde jetzt
schon ein p-konto einrichten, eben mit diesen prämissen 1. tochter * 2. ex-eheweib!
evtl. sogar noch hälftig kommende sonderbedarfe rechnersich einfließen lassen. ob du es zahlst oder nicht...who cares...
bei fragen: schreiben sie eine email an die pn....
bb
netlover