27-06-2020, 08:03
(20-06-2020, 17:45)Arrico schrieb: Gerade fische ich übrigens ein neues Anwaltsschreiben aus dem Briefkasten- meine Exfreundin ist( auf dem Pass) Italienerin.
Jetzt steht hier:
"Deshalb fordern wir Sie erneut auf... der von unserer Mandantin bereits beim Jugendamt hinterlegten Anerkennung der Vaterschaft zuzustimmen und sich zu diesem Zwecke mit Frau....Tel.... in Verbindung zu setzen..... Bei weiterer Ablehnung ihrer Umgangspflichten behält sich unsere Mandantin als italienische Staatsbürgerin vor, (... ....) Sie nach italienischem Recht zu einer Ausgleichszahlung für erlittene psychosoziale Folgen durch die Entziehung der Vaterfigur (...) für ihr Kind mit dem errechneten Geburtstermin am... zu belangen....... "
@Kay
Ich rede hiervon...das deutsches Recht zählt ist ja wohl unstrittig. Das italienische Recht scheint auch nicht viel besser zu sein (kenne aber die Beträge nicht!)