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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#96
Hallöchen nach langer Zeit! Und wieder einmal danke für die zahlreichen hilfreichen Antworten! Ich wollte schnell ein Update geben:
Seit Montag bin ich nun nicht mehr zeugungsfähig  Big Grin noch laufe ich ein bisschen schräg aber im Grunde alles halb so wild. 

Meine Ex hat zwischenzeitlich nun doch eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet und dementsprechend habe ich Post ins Haus bekommen: Falls ich nicht die Vaterschaft freiwillig anerkenne, wird vom Jugendamt Klage erhoben im Namen des Kindes. 
Habe dann ein 45 Minuten Telefongespräch mit der Mitarbeiterin des JA geführt- privaten Test in Auftrag zu geben zählt nicht. Unterhalt hinterlegen geht nicht. Falls durch das Verfahren bestätigt wird, dass ich der Vater bin, habe ich sämtliche Kosten zu tragen.
Würdet ihr mir dennoch dazu raten, es darauf ankommen zu lassen? Bringt das denn irgendwelche Vorteile für mich, wenn ich nicht ohne Test zugestimmt habe? Auch wenn ich im Nachhinein der Vater bin? Da bin ich mir ja leider sehr sicher... 

Habt ihr Ahnung, wie hoch der Betruungsunterhalt ausfallen wird? 

Meine Ex hat mittlerweile meine Exfrau ausfindig gemacht, die ihr wohl allerdings gesagt hat, sei nicht ihre Baustelle. Sie fordert, dass meine Exfrau unsere Kinder über die Geburt informiert, da diese auch ein Umgangsrecht mit der neuen Schwester haben? Stimmt das? Habe ich irgendeine Möglichkeit, den ganzen Alptraum von meinen Kindern fernzuhalten? 

Dann noch ein paar böse Überlegungen:
Meine beste Freundin seit Kindertagen ist lesbisch. Lebt in einer intakten Beziehung und hat 2 Kinder ( 7 und 4) durch anonyme Samenspende in Belgien. Da sie und ihre Freundin nicht verheiratet sind, sind es per lege nur ihre Kinder. Würde es etwas bringen bezüglich Unterhalt, wenn ich diese beiden als meine anerkennen würde? Ich weiß, das ist sehr weit gedacht. Der Patenonkel bin ich aber sowieso bei beiden. Und meiner besten Freundin kann ich zu 100% vertrauen, dass sie niemals Ansprüche bezüglich Unterhalt geltend machen würde. 

Falls ich den Unterhalt überweisen muss- ist es legitim, als Betreff "Unterhalt für nie gewollte Tochter" anzugeben? Oder könnte sie mir damit an den Karren fahren? Klingt kindisch, aber im Grunde würde es vielleicht für die Zukunft verbauen, dass dieses Kind mich nie aufsucht? 

Wie immer vielen Dank!
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 03-07-2020, 10:41

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