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Pfändung wg. KinUnt steht bevor, ist mein angedachten Weg sinnvoll?
#4
(09-07-2020, 22:34)Papaonkel schrieb: - Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre
Knast gibt es nur für die, die bei der Verhandlung schreien: ich zahle nie wieder Unterhalt.
Sogar ich mit meinen 36K Schulden bin immer noch nicht im Knast. Ich bin bereit zu bezahlen, kann aber leider nicht Wink
Ob es jetzt in der Krisezeit JA traut sich jemanden anzuzeigen, glaube ich nicht

Wegen P-Konto wurde schon geschrieben 960 EUR(GruSi Höhe) ist dein sicherer Limit
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Pfändung wg. KinUnt steht bevor, ist mein angedachten Weg sinnvoll? - von Zahlesel_RUS - 10-07-2020, 07:50

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