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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#97
So, nun kam mit Verspätung ein Schreiben seiner neuen Anwältin. Als Nachweis hat Sie mir nur den "letter Admision" und "den Zulassungsbescheid" übermittelt.
Nachweise von seiner Mutter sowie seine Einkünfte bzw. den Eidesstadlichen Nachweis das er keiner Arbeit nachgeht kam natürlich nicht.
Würdet Ihr der Anwältin die Angeforderten Unterlagen ( Steuerbescheid/ Lihnzettel) schicken oder darauf verweisen, dass Ihr Mandant die geforderten Unterlagen nicht geschickt hat?
Und da er ja jetzt angeblich studieren geht, habe ich da inner noch kein Anrecht auf Nachweise, dass er sein Dtudium zielstrebig führt?
Ich hoffe, dass jemand mir hierzu ne Antwort geben kann.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 17-09-2020, 19:47

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