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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#98
Auskunft kannst du jetzt geben. Und gleichzeitig die fehlenden Unterlagen fordern.
Erst geht es um die Unterhaltsbedürftigkeit. Dann geht es um die Haftungsquote der Eltern. Auskunft des anderes Elternteils kann logischerweise kein Grund für eine Auskunftsbockade sein, denn dann gibts einen Deadlock, jeder wartet auf den Anderen.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 17-09-2020, 20:08

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