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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#7
(06-11-2020, 15:17)Badman schrieb:  Hast du das Urteil parat?

[font=Lato, Arial, Helvetica, sans-serif]"Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf die Errichtung eines unbefristeten Titels über zu zahlenden Kindesunterhalt, also eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist."[/font]

[font=Arial, Helvetica, sans-serif][b]OLG Bamberg, Hinweisbeschluss v. 20.04.2018 – 2 UF 14/18[/font][/b]


Keine Ahnung ob das auch so stimmt...muss man Googeln. Wie gesagt bis 18 Titulieren lassen sonst Notar. Wie schon geschrieben Sie kann ja Klagen... Big Grin
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Arminius - 06-11-2020, 16:04

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