06-11-2020, 16:04
(06-11-2020, 15:17)Badman schrieb: Hast du das Urteil parat?
[font=Lato, Arial, Helvetica, sans-serif]"Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf die Errichtung eines unbefristeten Titels über zu zahlenden Kindesunterhalt, also eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist."[/font]
[font=Arial, Helvetica, sans-serif][b]OLG Bamberg, Hinweisbeschluss v. 20.04.2018 – 2 UF 14/18[/font][/b]
Keine Ahnung ob das auch so stimmt...muss man Googeln. Wie gesagt bis 18 Titulieren lassen sonst Notar. Wie schon geschrieben Sie kann ja Klagen...