08-11-2020, 20:30
Ja, es ist eine Art Hypothese, die zu meinem Vorschlag geführt hat. Selbstverständlich hat sicher noch niemand einen Titel derart verfasst, ein Versuch wäre es jedoch wert. Denn auch ein Titel in ursprünglicher Form bezieht sich auf die ungewisse Zukunft, wird trotzdessen dynamisch an die DDT geknüpft. Die Annahme, welche dahinter steht, ist ja, dass der Bedarf des Kindes dynamisch steigt und steigt und steigt. Dem ist aber ja, wie wir alle wissen, nicht so. Denn Einkünfte des Kindes z.B. bei Ausbildung, werden in dieser Dynamik nicht berücksichtigt, obwohl vorhersehbar, somit auch dynamisch mit in der Titelierungs-Formel erfassbar. Ebenso fehlt in der Formel der Wegfall der Priviligierung, heißt die Mutter wird irgendwann - ebenso vorhersehbar - gleichermaßen Unterhaltspflichtig.
Aus heutiger Sicht würde ich persönlich genau diese Umstände in die Formulierung eines Titels mit implizieren. Die Juristen möchten das natürlich nicht, doch auf den Kampf würde ich mich einlassen. Denn nur wenn der Bedarf des Kindes durch die komplexere Formel der Titelierung gefährdet wäre, dürfe das im juristischen Sinne erst einen Angriffspunkt liefern. Ansonsten dürfen die mich gerne an die Füße fassen. Eine Befristung sehen die ja auch nicht gerne, heißt theoretisch gilt der Titel auch noch, wenn ich 70 und das Kind 50 ist. Angenommen morgen mache ich den Schuhmacher, bin Jahrzehnte im Koma, kann den Titel nicht ändern, läuft dieser weiter und weiter, da ich die zwangsläufig eintretendem Umstände auf den Weg des Kindes ins Erwachsenenleben nicht als Begrenzung gesetzt habe. Ich habe jedoch das Rechtsschutzbedürfnis, dass eben dies nicht eintritt.
Aus heutiger Sicht würde ich persönlich genau diese Umstände in die Formulierung eines Titels mit implizieren. Die Juristen möchten das natürlich nicht, doch auf den Kampf würde ich mich einlassen. Denn nur wenn der Bedarf des Kindes durch die komplexere Formel der Titelierung gefährdet wäre, dürfe das im juristischen Sinne erst einen Angriffspunkt liefern. Ansonsten dürfen die mich gerne an die Füße fassen. Eine Befristung sehen die ja auch nicht gerne, heißt theoretisch gilt der Titel auch noch, wenn ich 70 und das Kind 50 ist. Angenommen morgen mache ich den Schuhmacher, bin Jahrzehnte im Koma, kann den Titel nicht ändern, läuft dieser weiter und weiter, da ich die zwangsläufig eintretendem Umstände auf den Weg des Kindes ins Erwachsenenleben nicht als Begrenzung gesetzt habe. Ich habe jedoch das Rechtsschutzbedürfnis, dass eben dies nicht eintritt.