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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#43
(10-11-2020, 17:58)Austriake schrieb:
(10-11-2020, 12:22)Badman schrieb: Gibt eine Neuigkeit.



Wurde gestern pandemiebedingt, also betriebsbedingt, gekündigt.



Dementsprechend muss eine Neuberechnung erfolgen,


Das ist ein Irrtum. Arbeitslosigkeit ist nach Auffassung der (unkündbaren!) Familienrichter ein nur vorübergehender Zustand, der die Unetrhaltspflicht nicht berührt. Die Unterhaltspflicht besteht in voller Höhe fort.

Das ist mir schon klar. Die Unterhaltspflicht endet in den Augen der Behördern erst mit meinem Ableben. Die Mutter wird vermutlich noch ihre Anwältin bitten Forderungen in den Himmel zu adressieren. 

Entscheidend ist die Realität und was ich ihm Rahmen des möglichen tun kann. Vorschlag von p_ war eine zeitliche Befristung auf 2 Jahre. Spiele den Gedanken gerade im Kopf durch.

Gerne weitere Vorschläge. Gehöre zu den Menschen die gerne umsetzen was Sinn macht.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 10-11-2020, 18:56

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