Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#54
Parallel dazu startet meine Ex übrigens Umgangsvereitelungen.

Sie sagte mir "wenn du nicht mehr zahlst, ist "Name meines Sohnes" krank". Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung über einen Vergleich. alle 14 Tage Freitags nach der Kita bis Sonntag Mittag.

Also sie zieht es knallhart durch und hat keine Angst vor Konsequenzen. Ziemlich lustig, weil sie unseren Sohn auch sonst gerne abschiebt zu ihrer Mutter/Schwester etc.

Natürlich ist mein Sohn nicht krank. Das wissen glaube ich alle beteiligten. Ist für euch auch nix neues, ich weiß. Wollte ich nur mal für die neuen Leser als Randnotiz hinterlassen. Und für die Statistik.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 11-11-2020, 16:03

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ? Bruno 4 5.070 04-02-2015, 11:39
Letzter Beitrag: karlma
  Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? fehs 1 2.510 21-07-2013, 14:25
Letzter Beitrag: p__
  Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung ArJa 30 24.940 04-06-2013, 19:57
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste