Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#56
(11-11-2020, 20:05)Vater Morgana schrieb:
(11-11-2020, 16:03)Badman schrieb: Sie sagte mir "wenn du nicht mehr zahlst, ist "Name meines Sohnes" krank". 
Hallo Batman,

wenn Du kannst, solltest Du für so etwas immer Beweise sichern (weibl. Zeugen, Whatsapp-Chat, E-Mail, etc.). Munition sammeln für den Ernstfall statt hoffen. Strategisches Vorgehen trägt eher dazu bei, das Schlimmste zu verhindern; deine dadurch veränderte Haltung sendet deutliche Signale an die Gegenseite. Männer sind in deiner Situation viel zu warmherzig, während die W*ibsen schon auf eiskalte Ausbeutung umgestellt haben. Bis wir das dann realisieren, ist die Schlacht meist gelaufen. Betrachte es so, dass Du deinem Kind den Vater erhalten willst, während ALLE ANDEREN (inkl. seiner gottl*sen Mutter) dich höchstens als Nutzvieh ohne eigene Rechte geschweige denn Selbstbestimmung sehen und dich konsequent ENTSORGEN helfen, wenn Du nicht den Wünschen der Mütter entsprichst. Sorry, wenn ich jetzt nur triviales Geschwafel abgesondert habe... Aber das Mindset muss halt stimmen. Viel Erfolg!  Wink

VM Cool

War ein privates Gespräch. Bringt aber alles nichts vor dem Amtsgericht, kann ich ein Lied von singen. Daher unnötig. Habe auch nur die "großzügige" Umgangsreglung bekommen, weil meine Ex abgenickt und dafür war. Die Richterin hat paar Stunden die Woche vorgeschlagen. Da braucht man sich keine großen Strategien ausdenken. Entweder man kann faktisch nachweisen, dass die Mutter nach ICD 10 geisteskrank ist und es fahrlässig ist ihr das Kind zu überlassen oder akzeptieren, dass man nichts tun kann. Auf diese Hoffnung braucht niemand hinarbeiten.


Amtsgericht, Jugendamt.. da braucht man gar nicht erst mit sowas ankommen.

Wenn meine Ex die Entfremdung durchziehen will, dann bleibt mir nur die Option zu ejecten und allen hinter mir zu lassen. Das ist mir bewusst und aktuell hat sie keine Angst vor "rechtlichen" Konsequenzen, die unter uns eh ein Witz sind. Wenn sie sich nicht zu dämlich anstellt dann bekommt sie PAS locker über die Bühne. Wird es dann irgendwann bereuen, aber naja, kriegt es hin in diesem Land.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 11-11-2020, 20:27

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ? Bruno 4 5.082 04-02-2015, 11:39
Letzter Beitrag: karlma
  Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? fehs 1 2.520 21-07-2013, 14:25
Letzter Beitrag: p__
  Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung ArJa 30 25.165 04-06-2013, 19:57
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste