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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#84
Das ist z.B. eine Möglichkeit mit der ich super Leben kann:

"Im Familienrecht gibt es den Grundsatz der Kostenteilung. In den meisten Fällen, wird das Gericht über die Kosten beschließen .... "gegeneinander" und das heißt, jede Seite trägt die eigenen Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden halbiert."

Ihre Anwaltskosten darf sie nicht auf mich auslagern. Das bedeutet, dass ich bereit bin die Gerichtskosten anteilig zu tragen und muss ja auch irgendeinen Anwalt beauftragen wegen der Anwaltspflicht.

Aber wenn ich den Betrag auf sagen wir mal 280 Euro fixiere mit einer Befristung bis zum 18 LJ. Dann hat sie ja faktisch einen Titel. Wenn sie was anderes will, muss sie klagen und sich ihr Recht kostspielig erstreiten. Ihre Anwältin muss sie selbst bezahlen, schließlich arbeitet sie nicht umsonst und ist bestimmt auch nicht ihre Freundin.

Dann soll sie halt vor Gericht ziehen um 20 Euro mehr zu bekommen. Scheiß ich drauf.

Wenn ihre Anwaltskosten auf mich ausgelagert werden können, dann habe ich natürlich ein ganze anderes Problem und da würde auch meine Vernunft greifen.

Dann würde ich tatsächlich eher dynamisch festlegen wollen um mich in einen bessere Position zu bringen und vor Gericht vermeintliches Recht zu erhalten. Dann zahlt sie selbst.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 17-11-2020, 16:34

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